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DSGVO
Datenschutzgrundverordnung führt an Schulen zu Überlastungen

Stuttgart. Am 25.Mai ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Bereits zwei Jahre zuvor war dies absehbar, doch das Kultusministerium hat das aus den Augen verloren.
In dieser Verordnung wird gefordert, dass es an jeder Schule einen Datenschutzbeauftragten geben soll, am besten aus dem Kollegium. Die damit einhergehenden umfangreichen Aufgaben, Pflichten und Wissensgebiete sind aber aus zeitlichen Gründen weder von den Schulleitungen noch von den Lehrerinnen und Lehrern umsetzbar. Zudem würden sie dafür keine zusätzlichen Stunden angerechnet bekommen.
In einer Besprechung am 15. Mai wurden nun Mitarbeiter aus Schulämtern und Regierungspräsidien für diese Position bestimmt. Allerdings sind die eingeteilten Beauftragten nun für zu viele Schulen verantwortlich. So ist der für den Kreis Göppingen zuständige Amtsleiter etwa für knapp 160 Schulen in seinem Bereich zuständig.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz, Stefan Brink, betrachtet dies als Übergangslösungen. Er hofft auf zusätzliche Stellen an Schulen und setzt auf Fortbildungsmaßnahmen. Ob zusätzliche Stellen an Schulen bewilligt werden, ist aber weiterhin fraglich.

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