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Justiz
Strittiger Gesetzentwurf zu Pflichtverteidigern

Stuttgart. Der Entwurf zur Reform der „Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren“ von Bundesjustizministerin Katharina Barley (SPD) stößt im Land auf Ablehnung. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) und mit ihm viele Gerichte und Staatsanwaltschaften im Land wehren sich gegen Plan.
Demnach sollen mutmaßliche Straftäter, die sich keinen Anwalt leisten können, künftig schon vom ersten Verhör an einen vom Staat finanzierten Pflichtverteidiger zur Seite gestellt bekommen. Gelten soll die Neuregelung für alle Verdächtigen, denen eine Anklage vor einem Schöffengericht oder eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bevorstehen könnte. Bisher gilt die Regel, dass Pflichtverteidiger erst im Prozess oder in der Untersuchungshaft zum Einsatz kommen.
Barley reagiert damit auf eine neue EU-Richtlinie zur Vereinfachung und Beschleunigung von Strafverfahren.
Das Landesjustizministerium schätzt, die Ausgaben für Pflichtverteidiger werden jährlich um 2,6 Millionen Euro steigen und fürchtet, die Verfahrensdauer werde sich verlängern.
Auch andere Länder haben kritische Stellungnahmen an das Bundesministerium geschickt. Am 17. Januar treffen sich Barley und ihre Länderkollegen, um über den Gesetzentwurf zu beraten.
 

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