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Polizei in den Räumen von Radio Dreyeckland. Quelle: RDL.

Pressemitteilung
Angriff auf die Presse- und Rundfunkfreiheit - Durchsuchungen bei Radio Dreyeckland und Mitarbeitern

Am 17. Januar erreichte uns um 17.18 Uhr eine Pressemitteilung von Radio Dreyeckland aus Freiburg, die wir hier im Originaltext veröffentlichen:

Am Morgen des 17. Januar 2023 kam es zu einer Hausdurchsuchung in den Räumen von Radio Dreyeckland. Die Polizist*innen durchsuchten außerdem die privaten Wohnungen von zwei Mitarbeitern von Radio Dreyeckland, eines Redakteurs sowie des Verantwortlichen im Sinne des Presserechts für die Website von RDL. Dort wurden mehrere Computer, Mobiltelefone und Datenträger beschlagnahmt. Darauf liegen auch sensible, vom Redaktionsgeheimnis geschützte Daten. Betroffen waren auch Geräte der Lebensgefährtin eines Redakteurs, die ihren Arbeitslaptop mit sensiblen Daten im Homeoffice nutzt. Beschlagnahmungen in den Geschäftsräumen konnten in letzter Minute verhindert werden, als die Beamt*innen sich bereits in den Räumen von Radio Dreyeckland befanden.

Angeordnet wurden die Hausdurchsuchungen von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit dem Vorwurf, dass RDL einen "Verstoß gegen das Vereinigungsverbot gemäß §85 StGB" begangen habe. Anlass dafür sei ein Artikel auf der Website von RDL vom 30.07.2022 (1), der über die Einstellung des Ermittlungsverfahren gegen linksunten.indymedia berichtet. Der Artikel enthält einen Link auf das öffentlich zugängliches Web-Archiv der ehemaligen Plattform. Diese Verlinkung sei, so die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, eine unzulässige "Weiterverbreitung" des "verbotenen Vereins linksunten.indymedia". Das Foto einer Freiburger Hauswand, das den Artikel illustriert, stellt für die Staatsanwaltschaft Karlsruhe schließlich den Beleg dar für eine "unterstützende Tendenz", womit Radio Dreyeckland sich mit der Verlinkung zum "Sprachrohr" der "verbotenen Vereinigung" linksunten.indymedia mache. Auf dem Symbolfoto ist ein Graffito zu sehen mit dem Schriftzug "Wir sind alle linksunten" - nicht erwähnt bleibt in der Verfügung die Bildunterschrift im Artikel, in dem der Slogan journalistisch kontextualisiert wird.

Der inkriminierte Artikel ist mit einem Kürzel versehen und die Website von Radio Dreyeckland weist einen Verantwortlichen im Sinne des Presserechts aus. Selbst unter der falschen Annahme, dass die Verlinkung eine Straftat darstelle, gibt es keinen Anlass, eine Hausdurchsuchung zur "Beweissicherung" durchzuführen. Das Gebot der Verhältnismäßigkeit wurde nicht gewahrt, die Freiheit der Presse in ignoranter Weise bedroht.
Das Web-Archiv von linksunten.indymedia ist öffentlich zugänglich, eine Web-Suche bei Google oder anderen Suchmaschinen liefert den Link durchgängig als erstes Suchergebnis und die Adresse ist dieselbe wie die der früheren Plattform. Ein solcher Link in einem journalistischen Artikel ist ein Quellennachweis und mit Sicherheit kein "Verstoß gegen das Vereinigungsverbot", wie die Staatsanwaltschaft argumentiert. Dokumentation und Quellenangaben sind die Grundlage jeder seriösen journalistischen Recherche und Arbeit und dürfen nicht kriminalisiert werden. Radio Dreyeckland ist dabei nicht das einzige Medium mit Verlinkungen auf linksunten.indymedia, eine kurze Recherche liefert eine Vielzahl von derartigen Links. Nicht zuletzt: Ein Presseorgan für die Inhalte verlinkter Seiten in Haftung zu nehmen ist völlig unabhängig von deren Inhalt ein unsäglicher Vorgang. RDL weist wie die meisten Medien eine solche Haftung ausdrücklich zurück, so auch im Impressum der Website.

Dieser Eingriff in die Pressefreiheit ist vollkommen unverhältnismäßig und nicht hinnehmbar. In einer bereits eingereichten Beschwerde hat Radio Dreyeckland das sofortige Auswertungsverbot aller beschlagnahmten Unterlagen beantragt sowie die sofortige Herausgabe der bei der der Durchsuchung beschlagnahmten Geräte und Datenträger.

Die Geschäftsführung von Radio Dreyeckland sagt: "Die Durchsuchungen und Beschlagnahme verletzen in gravierender Weise die Rundfunkfreiheit und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Durchsuchung, Beschlagnahme und Auswertung verstoßen darüber hinaus gegen die aus den Verfassungsgrundsätzen folgenden Bestimmungen der Strafprozessordnung, die einen Schutz der Redaktionsfreiheit gewährleisten."

Im Lauf des Tages hat Radio Dreyeckland bereits viel Solidarität erfahren, wofür wir uns bedanken. Aus der Freiburger Zivilgesellschaft gibt es inzwischen einen Aufruf der "Soligruppe unabhängige Medien Freiburg" zu einer Kundgebung, um diesen Angriff auf die Pressefreiheit öffentlich zu verurteilen, sie soll am morgigen Mittwoch, 18.1. um 17 Uhr am Platz der Alten Synagoge in Freiburg starten.

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Aktuelles