Stuttgart. Nachdem sie die Ordnungsrufe von Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) nicht befolgt hatten, wurden die AfD-Landtagsabgeordneten Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon von der Landtagssitzung am 12. Dezember und drei Folgesitzungen ausgeschlossen. Dagegen zogen die beiden Politiker nun gerichtlich zu Felde – allerdings erfolglos.
Das baden-württembergische Landesverfassungsgericht hatte am Montag die Anträge der beiden Landtagsabgeordneten auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Sitzungsausschluss abgewiesen. Ein Hauptsacheverfahren wird noch folgen.
Räpple und Gedeon hatten deshalb der Justiz die Unabhängigkeit abgesprochen. Das Landesverfassungsgericht sei, so Räpple, ein politisches Instrument, das von der Regierung benutzt werde, „um die Opposition auszuschalten und klein zu halten“. Die Richter hätten alle ein Parteibuch und seien politisch nicht neutral. Gedeon merkte ebenfalls an, dass es sich um eine politische Entscheidung handele, und dass man auf dem direkten Weg in eine Situation sei, wie man sie in der DDR gehabt habe.
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